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Im ersten
Prozessschritt ermitteln wir unter Berücksichtigung der Bausubstanz die
mögliche Leistung Ihrer Photovoltaikanlage.
Für den Investor
stellen wir alle wichtigen Kenngrößen zur Verfügung:
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Ertragsprognose
nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) vom 21.07.2004, zuletzt
geändert am 07.11.2006
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Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung
unter der Betrachtung des „worst case“, „real case“ und „best case“
Die komplette
Mietvertragsgestaltung erfolgt für alle Parteien durch ein
spezialisiertes, unabhängiges Rechtsanwaltsbüro. Durch individuelle
Service Level Agreements sichern wir Ihnen Ihre Erträge durch unsere
Monitor-, Wartungs- und Reparaturverträge ab.
Unsere Leistungen beinhalten:
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Flächenauswahl
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Ermittlung von Besitzverhältnissen,
Grundstücks- und Eigentümerdaten
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Erfassung der Standortdokumentation
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Erstkontakt mit dem Eigentümer
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Anfertigung von Fotomontagen
(Berücksichtigung der optischen Eingriffe sowie Lösungen zur
Verbesserung)
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die komplette Projektierung und
Auslegung
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Antragsverfahren
Energieversorgungsunternehmen
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bautechnische Untersuchung
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statische Bewertung, ggf. Prüfstatik
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Bauplanung
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Vorabstimmung mit Kommunen und Behörden
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Erstellung von Skizzen der möglichen
Aufstellungskonzepte
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Führen von Vertragsverhandlungen gem.
Investorvorgaben
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Bereitstellung des
unterzeichnungsfähigen Mietvertrages unter Berücksichtigung von
notwendigen Genehmigungen
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Vertragspflege und Sicherung von
geeigneten Flächen nach Vorgaben des Investors
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